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   BVerfG, 02.05.1996 - 1 BvR 988/95   

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https://dejure.org/1996,9624
BVerfG, 02.05.1996 - 1 BvR 988/95 (https://dejure.org/1996,9624)
BVerfG, Entscheidung vom 02.05.1996 - 1 BvR 988/95 (https://dejure.org/1996,9624)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Mai 1996 - 1 BvR 988/95 (https://dejure.org/1996,9624)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtlicher Rechtsschutz gegen Prüfungsentscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1996 - 1 BvR 988/95
    Danach kann ein behaupteter Grundrechtsverstoß nur dann mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden, wenn zuvor erfolglos alle zur Verfügung stehenden sachdienlichen Mittel ergriffen worden sind, um den Verstoß zu verhindern oder zu beseitigen (BVerfGE 73, 322 [325]; 83, 216 [228]; 84, 203 [208]; stRspr).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1996 - 1 BvR 988/95
    Soweit die Verfassungsbeschwerde das Fehlen einer wortgetreuen Dokumentation über den Verlauf der mündlichen Prüfung der Beschwerdeführerin vom 16. März 1993 rügt, kommt eine Annahme der Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Erfolgsaussichten nicht in Betracht (BVerfGE 90, 22 [24 f.]).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1996 - 1 BvR 988/95
    Danach kann ein behaupteter Grundrechtsverstoß nur dann mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden, wenn zuvor erfolglos alle zur Verfügung stehenden sachdienlichen Mittel ergriffen worden sind, um den Verstoß zu verhindern oder zu beseitigen (BVerfGE 73, 322 [325]; 83, 216 [228]; 84, 203 [208]; stRspr).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1996 - 1 BvR 988/95
    Danach kann ein behaupteter Grundrechtsverstoß nur dann mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden, wenn zuvor erfolglos alle zur Verfügung stehenden sachdienlichen Mittel ergriffen worden sind, um den Verstoß zu verhindern oder zu beseitigen (BVerfGE 73, 322 [325]; 83, 216 [228]; 84, 203 [208]; stRspr).
  • BVerfG, 16.01.1995 - 1 BvR 1505/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bewertung von Prüfungsleistungen

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1996 - 1 BvR 988/95
    Zur Begründung ist vor allem darauf verwiesen worden, daß dem exakten Wortlaut einzelner Fragen und Antworten aufgrund des Zwecks mündlicher Prüfungen kaum je ausschlaggebende Bedeutung für das Bewertungsergebnis oder gar das Bestehen zukommen wird (vgl. zum Zweck von mündlichen Prüfungen auch Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Januar 1995 - 1 BvR 1505/94 -, DVBl 1995, S. 1349 ).
  • BVerfG, 14.02.1996 - 1 BvR 961/94

    Anforderungen aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 GG an die

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1996 - 1 BvR 988/95
    Die Kammer hat bereits durch Beschluß vom 14. Februar 1996 - 1 BvR 961/94 - entschieden, daß die wörtliche Protokollierung des Prüfungsgesprächs nicht durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 1 GG gefordert wird.
  • VG Würzburg, 14.04.2010 - W 6 K 09.1175

    Fahrlehrerlaubnis; Prüfungsteil Lehrprobe im theoretischen Unterricht; fachliche

    Ausreichend ist vielmehr grundsätzlich, dass anderweitig eine Nachvollziehbarkeit der Prüfungsleistung gewährleistet wird, z.B. durch die Zulassung einer (begrenzten) Öffentlichkeit oder - wie hier - die Teilnahme einer Mehrheit von Mitgliedern des Prüfungsausschusses an der Prüfung, welche gegebenenfalls als Zeugen vernommen werden können (BVerfG, B.v. 14.02.1996, 1 BvR 961/94; B.v. 02.05.1996, 1 BvR 988/95).
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